In seiner Sitzung am 02.06.2017 hat der Bundesrat unter anderem dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz zugestimmt, das die Bundesregierung Ende letzten Jahres nach dem Bekanntwerden der Panama Papers als Konsequenz auf den Weg gebracht hat. Am 24.07.2017 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit dem Gesetz soll mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen erreicht werden. Außerdem sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden erhöht werden, Steuerumgehungsaktivitäten von Unternehmen mittels der Nutzung von Domizilgesellschaften im Ausland aufzudecken.
Mit dem neuen Regelwerk soll verhindert werden, dass multinationale Unternehmen Gewinne durch Lizenzzahlungen in Staaten mit besonderen Präferenzregelungen (sog. Lizenzboxen, Patenboxen oder IP-Boxen) verschieben, die nicht den Anforderungen des BEPS-Projekts der OECD und G20 entsprechen. Zur Umsetzung der Abzugsbeschränkung wird hier-zu ein neuer § 4j EStG eingeführt, der erstmals für Aufwendungen anzuwenden sein soll, die nach dem 31.12.2017 entstehen.