Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass unser Partner Daniel W. Flade seit Beginn dieses Jahres persönliches Mitglied des Sanierungsforum Mitteldeutschland e.V. ist.

Das Sanierungsforum Mitteldeutschland e.V. ist ein Zusammenschluss herausragender sanierungs- und insolvenzrechtlicher Expertinnen und Experten im mitteldeutschen Raum – der Vorstand wird u.a. von den bekannten Sanierungsprofis Nico Kämpfert (geschäfts-führender Gesellschafter der INNOVATIS Restrukturierung, Magdeburg), Dr. Christian Hilpert (Partner bei Eversheds Sutherland, Berlin) Prof. Dr. Lucas F. Flöther (Gründungs- und Namens-Partner bei Flöther & Wissing, Halle (Saale)) gebildet.

Ziel des Sanierungsforums ist es, den Wissens- und Informationsaustausch in den Bereichen der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen zu fördern sowie fundierte und auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer jeweiligen Region abgestimmte Methoden zum Erhalt von Unternehmen weiter zu entwickeln und umzusetzen. Das Sanierungsforum Mitteldeutschland e.V. führt hierzu die wichtigsten Akteure aus dem politischen, unternehmerischen, juristischen und steuerlichen Umfeld zusammen.

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Am 14. Dezember 2022 wurde eXnet (audit) zehn Jahre alt. Aus einer Ein-Mann-GmbH hat sich seitdem eine kleine Unternehmensgruppe mit den drei Standorten (Dresden, Chemnitz, Leipzig), drei Unternehmensbereichen (Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung) und mittlerweile fünf Geschäftsführern entwickelt. Als kleines Jubiläumspräsent wurde Holger Kunz ein Moos-Bild mit dem Gruppenlogo von seinen Partnern überbracht und damit ein nachhaltiges Geschenk gemacht (siehe Bild anbei).

„Meine Vision war es bereits bei der Gründung, dass unter dem Dach der eXnet Unternehmer und Unternehmen möglichst ganzheitlich und umfassend beraten werden können. Ein unverhandelbar hoher Qualitätsanspruch war dabei stets der maßgebliche USP.“ so Holger Kunz, geschäftsführender Partner und Gründer der eXnet-Gruppe.

„Vor 10 Jahren war allerdings nicht absehbar, dass die Mehrzahl der Projekte im Bereich der Sanierung/Restrukturierung und der Transaktionsberatung betreut werden würde.“, berichtet Holger Kunz weiter.

Seitdem wurden in den oben genannten Feldern eine hohe Anzahl an verschiedenster Fallkonstellationen (IDW S1, IDW S6, IDW S9, IDW S11, diverse Sell- und Buyside-Transaktionen) betreut und vielfältige unternehmerische Kontakte geknüpft.

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Seit 1. Dezember 2022 befindet sich die Niederlassung Chemnitz in neuen, größeren Räumlichkeiten im Stadtteil Kappel. Der neue Standort ist Teil des Solaris-Park-Areals, welches nach der Wende errichtet wurde.

„Der Umzug war aufgrund des Wachstums unserer Steuerberatung, der eXnet tax sowie aufgrund einer Eigenbedarfsanzeige notwendig geworden. Unser Augenmerk lag bei der Standortwahl vor allem auf der guten Erreichbarkeit und ausreichend Parkplätzen für Mitarbeiter und Mandanten, welche wir vorgefunden haben. Sowohl die A4 als auch die A72 sind innerhalb von 5-10 min erreichbar.“ so Daniel Flade, geschäftsführender Partner und Niederlassungsleiter.

„Wir freuen uns, dass wir nun ein Stückweit zentraler sind und auch darüber, dass wir nun Tiefgaragenstellplätze für jeden haben. Auch die Nahverkehrsanbindung ist optimal, mit Bahnhof in der Nähe und Bushaltestelle direkt vor dem Objekt.“ ergänzt Jens Aurich, geschäftsführender Partner.

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Aktuell dominieren Risiken sowohl die politische Landschaft Europas als auch die Stabilität des Gros der mittelständischen, deutschen Unternehmen. Im Vergleich zur sogenannten Finanz- und Wirtschaftskrise 2007/2008 stellt sich die aktuelle Situation ungleich brisanter dar. Die sogenannte Finanz- und Wirtschaftskrise stellte seinerzeit eine Sektorenkrise im Subprime-Kreditmarkt dar und wirkte nur indirekt aufgrund des Vertrauensverlustes in die Stabilität des Geldmarktes und der Geldpolitik auf das Gros der Marktteilnehmer. Dementsprechend konnte den Krisenursachen in konzertierten Handlungen von Notenbanken und Politik begegnet werden. In den USA wurden seinerzeit die zwei weltgrößten Hypothekenfinanzierer (Fannie Mae und Freddie Mac) sowie der weltgrößte Versicherungskonzern (AIG) teilverstaatlicht, in Deutschland betraf es eingangs die HRE.

Die aktuell zu beobachtenden Krisenursachen treten sektorübergreifend auf und treffen das Gros der Marktteilnehmer. Aus unserer Sicht sind das die nachfolgend benannten.

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Das Kabinett hat am 5. Oktober 2022 den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem 3. Entlastungspaket beschlossen. Wir erwarten, dass die gesetzgebenden Organe die temporären Anpassungen anhand der Formulierungshilfe kurzfristig beschließen.

Der vorliegende Entwurf der Formulierungshilfe sieht diverse vorübergehende Regelungen vor, die wir in der nachfolgenden News detailliert darstellen.

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Seit dem Inkrafttreten des Transparenzregister-Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) im August 2021 sind grundsätzlich alle Unternehmen verpflichtet, ihre sogenannten „wirtschaftlich Berechtigten“ vollständig an das Transparenzregister mitzuteilen. Die durch den Gesetzgeber vorgenommenen Änderungen zielen neben einer perspektivischen Vernetzung innerhalb der EU auf eine „Verbesserung der praktischen und digitalen Nutzbarkeit“ des Transparenzregisters ab.

Bisher war das Transparenzregister als sogenanntes „Auffangregister“ konzipiert. Bei Rechtseinheiten, deren Eigentums- und Kontrollstruktur und damit deren wirtschaftlich Berechtigte vollständig aus anderen Registern (z. B. dem Handels- oder Unternehmensregister) ermittelbar sind, galt die Pflicht zur Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten als erfüllt. Nur Rechtseinheiten mit wirtschaftlich Berechtigten, die nicht aus den genannten Registern ermittelt werden konnten, mussten vom Transparenzregister „aufgefangen“ werden.

Nun ist das Transparenzregister von einem Auffangregister auf ein Vollregister umgestellt. Damit wurden grundsätzlich alle Rechtseinheiten verpflichtet, ihre tatsächlichen oder fiktiven wirtschaftlich Berechtigten aktiv dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Als wirtschaftlich Berechtigter gilt im Regelfall jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

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