Bundesregierung bringt Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz auf den Weg
Die Bundesregierung hat Anfang Januar 2015 per Kabinettsbeschluss den Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) auf den Weg gebracht, welches die EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU vom 26.06.2013 in nationales Recht umsetzen soll. Mit dem von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf sollen vor allem kleinere Unternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung entlastet werden.
Ziel des Gesetzgebers ist es, die Spielräume bei der Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie so weit wie möglich aus-schöpfen, damit deutlich mehr Unternehmen als bisher Erleichterungen und Befreiungen von den Vorgaben der Rechnungslegung nutzen können. Dies wird nach Berechnungen der Bundesregierung insgesamt zu einer Entlastung der Wirtschaft um jährlich rund 87 Mio. Euro führen.
