Insolvenzverwalter klagen immer häufiger frühere Zahlungen im Rahmen der „Vorsatzanfechtung“ ein
Die Insolvenz eines Geschäftspartners führt nicht nur zum Ausfall ausstehender Forderungen. Noch schlimmer kann es kommen, wenn ein Schreiben vom Insolvenzverwalter mit Worten wie „Anfechtung“ oder „Klage“ eingeht. In einem solchen Fall droht einem Unternehmen so-gar die Rückzahlung von Geldbeträgen, die vor dem Insolvenzantrag Geschäftspartners gezahlt wurden. Das entsprechende Risiko ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, und auch in Zukunft dürften Insolvenzverwalter immer häufiger vom rechtlichen Instrument der Insolvenzanfechtung Gebrauch machen. Darauf lässt auch eine Reihe von Entscheidungen des BGH schließen, die sich mit Insolvenzanfechtungen befassen.