Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) verabschiedet
Am 20. Mai hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG) verabschiedet. Am 28. Mai hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Das FISG ist eine Reaktion auf den Fall Wirecard und wirkt sich weitreichend auf die Corporate Governance von Unternehmen aus. Beispielsweise wird eine explizite gesetzliche Pflicht für den Vorstand börsennotierter Aktiengesellschaften zur Einrichtung eines im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und die Risikolage des Unternehmens angemessenen und wirksamen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems eingeführt. Auch im Hinblick auf die Abschlussprüfung bzw. deren Vereinbarkeit mit sonstigen Dienstleistungen durch de Abschlussprüfer für das selbe Unternehmen ergeben sich Änderungen.