Neuigkeiten zum Transparenzregister
Am 23.12.2020 hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche („TraFinG Gw“) veröffentlicht, nachdem künftig alle Rechtseinheiten einschließlich börsennotierter Unternehmen verpflichtet werden sollen, ihre sogenannten „wirtschaftlich Berechtigten“ an das Transparenzregister zu melden.
Technisch soll dies durch Abschaffung der sogenannten „Meldefiktion“ des § 20 Abs. 2 GwG erfolgen, auf deren Grundlage bisher zahlreiche Rechtseinheiten – z. B. bei nur fiktiven wirtschaftlich Berechtigten in Person der Geschäftsführer – von der Meldepflicht befreit waren.
Das Gesetz soll zum 1.8.2021 in Kraft treten, wobei für die dann erforderlichen Meldungen je nach Gesellschaftsform unterschiedliche Fristen vorgesehen sind (z. B. GmbHs bis Ende 2021). Die geplante Neuregelung soll u. a. der Verbesserung der praktischen und digitalen Nutzbarkeit des Transparenzregisters dienen. Weiterhin sollen durch die Einführung von „strukturierten Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten“ die datenseitigen Voraussetzungen für die Vernetzung der Transparenzregister innerhalb der EU geschaffen werden.