Grundsatzurteile des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft
Im Dezember 2015 hat der BFH in mehreren Urteilen wichtige Zweifelsfragen zur umsatz-steuerlichen Organschaft geklärt.
Entgegen der bisherigen Rechtsprechung lässt der BFH mit dem Urteil vom 02.12.2015 (V R 25/13) nun die Einbindung einer Personengesellschaft als Organgesellschaft in eine umsatz-steuerliche Organschaft zu. Nach den Ausführungen des BFH ist für die Anwendung der um-satzsteuerlichen Organschaft keine Gesetzesänderung erforderlich. Vielmehr steht der aktuelle Gesetzeswortlaut des § 2 UStG der Einbindung einer Personengesellschaft als Organgesellschaft nicht entgegen. Allerdings werden vermutlich nur wenige bestehende Fallkonstellationen die Anforderungen des BFH erfüllen. Zu denken ist insbesondere an eine GmbH & Co. KG, bei der die gleiche Person sowohl Mehrheitsgesellschafter der Komplementär-GmbH als auch alleiniger Kommanditist ist, oder eine sonstige Tochterpersonengesellschaft in einem Konzern, deren Gesellschafter von der gleichen Person finanziell beherrscht werden.