Neues von der Chef-Masche - Arbeitnehmerin zum Schadensersatz verurteilt
Die „Chef-Masche“, auch „CEO-Fraud“ oder „Fake President Trick“ genannt, wurde schon viel-fältig in der Literatur diskutiert. Bei dieser Betrugsmasche kontaktieren die Täter Mitarbeiter von Unternehmen mittels gefälschter E-Mails, geben sich als Geschäftsführer oder Führungs-kraft aus und veranlassen die Mitarbeiter unter Vorspiegelung eines betrieblichen Anlasses zur Überweisung größerer Geldsummen ins Ausland. In vielen Fällen sehen die Unternehmen die überwiesenen Gelder nie wieder. Die Schäden gehen teilweise in die Millionen.
Wird ein Unternehmen Opfer einer derartigen Betrugsmasche, stellt sich häufig die Frage nach (arbeits-)rechtlichen Konsequenzen für die in die unberechtigten Zahlungsvorgänge in-volvierten Mitarbeiter. Neben der Kündigung des Arbeitsverhältnisses spielen dabei insbesondere Schadensersatzansprüche eine entscheidende Rolle. Diese sind aufgrund der arbeitsrechtlichen Besonderheiten, insbesondere der Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, indes nicht immer leicht zu realisieren. Soweit ersichtlich – hat erstmals ein Landesarbeitsgericht eine Arbeitnehmerin im Zusammenhang mit der „Chef-Masche“ zum Schadensersatz verurteilt (Sächsisches LAG vom 13.6.2017, Az. 3 Sa 556/16).