Koordinierter Ländererlass zu Änderungen durch die Erbschaftsteuerreform 2016 veröffentlicht
Zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts haben die obersten Finanzbehörden der Länder am 22.06.2017 einen koordinierten Ländererlass verabschiedet. Aufgrund der abweichenden Haltung Bayerns zu einigen Erlassregelungen konnte jedoch kein „gleichlautender“ Erlass verabschiedet werden.
Der Ländererlass kommentiert auf insgesamt 90 Seiten die §§ 13a-13c, 28 und 28a ErbStG – insoweit sind die ErbStR 2011 überholt und für Erwerbe nach dem 30.06.2016 nicht mehr anwendbar. Für alle anderen Paragraphen des ErbStG sowie für das BewG bleiben vorerst die ErbStR 2011 relevant. Inhaltlich enthält der Erlass u.a. Ausführungen zum Ablauf des Verwaltungsvermögenstests im neuen Recht, zum Aufbau der Verbundvermögensaufstellung und zur Verschonungsbedarfsprüfung.