Aktuelle Informationen für stromkostenintensive Unternehmen (KWKG)
Das am 01.01.2016 in Kraft getretene Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) sah vor, dass stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine geringere KWKG-Umlage zahlen, sofern sie ein Verhältnis der Stromkosten zum Umsatz von mehr als 4 % nachweisen (§ 26 Abs. 2 KWKG 2016). Zunächst stand jedoch noch die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission aus, sodass viele Netzbetreiber die verringerte KWKG-Umlage noch nicht gewährt haben.
Am 30.08.2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitgeteilt, eine Verständigung mit der EU-Kommission über die beihilferechtlichen Fragen erzielt zu haben.
Das Bundeskabinett hat daraufhin am 19.10.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung verabschiedet, mit dem es unter anderem die im August erzielte Verständigung mit der EU-Kommission gesetzlich umsetzt. Das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung, das im Dezember 2016 Bundestag und Bundesrat passierte, ist am 1.1.2017 in Kraft getreten ist (KWKG 2017).