Schuldnerwechsel einer Pensionszusage ohne Versteuerung von Arbeitslohn
Der BFH verneint in einem Urteil vom 18.08.2016 (VI R 18/13) den Zufluss von Arbeitslohn bei entgeltlichem Schuldnerwechsel zwischen Schwestergesellschaften für die Übernahme von Pensionszusagen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer.
Bei Unternehmensverkäufen ist es in der Praxis problematisch, wenn das zu verkaufende Unternehmen Pensionsverpflichtungen gegenüber dem bisherigen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer passiviert. Deshalb wird in vielen Fällen versucht, diese Pensionsverpflichtung vor dem Verkauf aus dem betreffenden Unternehmen herauszulösen.