EuGH sieht in Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG unionsrechtswidrige Beihilfe
Mit zwei Urteilen vom 04.02.2016 (T-287/11 und T-620/11) hat das Europäische Gericht die beiden Musterklagen gegen die Entscheidung der Kommission zur Sanierungsklausel als unbegründet abgewiesen.
In dem angefochtenen Beschluss vom 26.01.2011 hatte die Kommission entschieden, dass die Vorschrift des § 8c Abs. 1a KStG („Sanierungsklausel“) eine unzulässige staatliche Beihilfe darstelle.