Neuregelung der handelsrechtlichen Bewertung von Pensionsverpflichtungen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.02.2016 abschließend das vorher vom Deutschen Bundestag beschlossene und nicht zustimmungspflichtige Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften beraten und die Neuregelung der handelsrechtlichen Bewertung von Pensionsverpflichtungen bestätigt. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 16.03.2016 (BGBl. I 2016, S. 396 ff.).