Anforderungen an elektronische Datenverarbeitung, Archivierung und Datenzugriff
Das Bundesfinanzministerium hat am 14.11.2014 ein mit über 30 Seiten sehr umfangreiches Schreiben über „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht (BMF, IV A 4 - S 0316/13/10003). Die Finanzverwaltung erörtert in dem Schreiben vor allem folgende für den Steuerpflichtigen relevanten Punkte:
- Anforderungen an die elektronische Datenverarbeitung
- Ausgestaltung eines Internen Kontrollsystems (IKS)
- Anforderungen an die Datensicherheit
- Anforderungen an die Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
- Regelungen zum Datenzugriff (unmittelbarer und mittelbarer Datenzugriff sowie Datenträgerüberlassung)