Rückstellungen in der Handelsbilanz: Eine unendliche Geschichte
Rückstellungen in Handelsbilanz – und auch in der Steuerbilanz – gehören in der deutschen Wirtschaft nach Art, Inhalt und Höhe zu den besonders bedeutsamen Bilanzposten. Rückstellungen werden in der Literatur viel diskutiert, bilden einen wichtigen Bereich in der Rechtsprechung und sind ein Bereich, in dem Handels- und Steuerbilanz immer mehr auseinander laufen.
Anhand der drei Beispiele Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Rückstellungen für den sogenannten Nachteilsausgleich bei Vereinbarungen zur Altersteilzeit sowie Restrukturierungsrückstellungen möchten wir die aktuelle Diskussion nachfolgend kurz darstellen.
Die Vielfalt der in der Bilanzierungspraxis auftretenden Rückstellungsfragen ist immens. Häufig erfolgt die Rückstellungsdiskussion im Interessenwiderstreit von Bilanzierendem, Abschlussprüfer und Finanzverwaltung. Man muss sich in diesem Zusammenhang klarmachen: Rückstellungen haben zwar „unsicherheitsbedingtes Gestaltungspotenzial“, im Kern handelt es sich aber um „ungewisse Verbindlichkeiten“, die zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine sachgerecht zu quantifizierende betriebliche Last begründen und deshalb als „Schuldpositionen“ Eigenkapital und Gewinn reduzieren. Aus Sicht des Unternehmers ist dringend eine angemessene Dokumentation von Grund und Höhe der Rückstellungsbildung zu empfehlen – sowohl im Hinblick auf die Betriebsprüfung als auch auf die Abschlussprüfung.