Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte gesellschaftsvertraglicher Abfindungsregelungen
Gesellschaftsvertragliche Abfindungsbeschränkungen sollen das Gesellschaftsvermögen gegen den ungeplanten Abfluss von Liquidität schützen, vor allem wenn der betroffene Gesellschafter den (wichtigen) Grund für sein Ausscheiden selbst gesetzt hat. Die Gesellschaft bzw. die verbleibenden Gesellschafter wollen auf der einen Seite so spät wie möglich so wenig wie möglich zahlen. Auf der anderen Seite ist dem ausscheidenden Gesellschafter, welcher keinen Einfluss mehr auf die Geschicke des Unternehmens hat, an einer möglichst schnellen und betragsmäßig hohen Abfindung gelegen.
In der Praxis ist festzustellen, dass in vielen Unternehmenssatzungen das Thema des Ausscheidens eines Gesellschafters und dessen Abfindung mangelhaft und zum Teil gar nicht geregelt ist.