Aktuelle Informationen für stromkostenintensive Unternehmen (EEG)
Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) seit Ende Juli 2015 an der EEG-Novelle 2017 gearbeitet hat, wurde diese am 8.7.2016 durch den Bundestag beschlossen.
Im Kern sieht die nun verabschiedete EEG-Novelle 2017 neben einer Konzentration auf Technologien, die nach Auffassung der Bundesregierung den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energieträger leisten können die flächendeckende Einführung eines Ausschreibungssystems vor, so dass zukünftig der Wettbewerb die Höhe der Vergütung bestimmen soll.
Durch das am 8.7.2016 verabschiedete EEG 2017 wurden aber insbesondere auch die bisher in § 64 ff. EEG 2014 geregelten Vorschriften für stromkostenintensive Unternehmen angepasst. Das zunächst ebenfalls verfolgte Ziel zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen ist aber in der aktuellen Gesetzesfassung nicht mehr enthalten.