Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab dem 1.1.2017
Kommen in Unternehmen elektronische Kassensysteme, wie bspw. elektronische Registrierkassen zum Einsatz, müssen diese künftig technisch so beschaffen sein, dass die Daten und Kassenaufzeichnungen elektronisch über die Dauer von zehn Jahren unveränderbar gespeichert und aufbewahrt werden können. Für die Dateneingabe muss das Kassensystem eine Protokollierung vornehmen, die nicht mehr unprotokolliert verändert werden kann.