Bundestag verabschiedet SanInsFoG – StaRuG kommt ab 1.1.2021
Unternehmen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers noch vor der Insolvenz saniert werden. Was schon seit jeher ging, wurde jetzt in einem Gesetz mit verschiedenen zusätzlichen/genormten Bausteinen versehen und soll mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) bald im deutschen Recht verankert werden.
Unter dem Stichwort „Präventiver Restrukturierungsrahmen“ läuft die Debatte um die konkrete Ausgestaltung eines geregelten Sanierungsverfahrens außerhalb der Insolvenz für Unternehmen schon länger. Ausgangspunkt ist eine europäische Richtlinie zur Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens, die im Juni 2019 verabschiedet wurde.