Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige

Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 30.12.2014 sind mit Wirkung zum 1.1.2015 infolge der Änderungen der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung verschärfte Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige in Kraft getreten:

  • Ausdehnung des Berichtigungszeitraums: Geltendes Recht ist, dass eine Selbstanzeige nunmehr unabhängig von der Verfolgungsverjährung immer zu allen Steuerstraftaten innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen muss, auch wenn die Strafverfolgungsverjährung im Falle einer einfachen Steuerhinterziehung nur fünf Jahre beträgt....
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Neuregelung der lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen

Zum 01.01.2015 wurden die steuerlichen Regelungen für Betriebsveranstaltungen durch das sogenannte Zollkodex-Anpassungsgesetz neu gefasst.

Bisher gab es für die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen keine gesetzliche Grundlage, vielmehr richtete sich die steuerliche Behandlung nach den Regelungen der Lohnsteuerrichtlinien und war in der Vergangenheit häufig Streitpunkt bei Betriebsprüfungen. Bis Ende 2014 waren danach zwei Veranstaltungen jährlich bis zu einer Freigrenze von je EUR 110 steuerfrei; wurde diese Grenze überschritten, galt der Gesamtbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

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Familienunternehmen und Erbschaftsteuer – eine (un)endliche Geschichte? – Teil II

Mit dem am 17.12.2014 verkündetem Urteil (Az. 1 BvL 21/12) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer wird in ihrer derzeitigen Ausgestaltung als nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss jedoch bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung treffen.

Positiv ist, dass die grundsätzliche Zulässigkeit der bisherigen Systematik der Erhebung der Erbschaftsteuer mit den Verschonungsregelungen und insbesondere der 100%igen Verschonung anerkannt wird. Im Urteil heißt es dazu: „Es liegt im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittelständische Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und damit auch zur Erhaltung der Arbeitsplätze von der Erbschaftsteuer weitgehend oder vollständig freizustellen.“ Eine Begünstigung von KMU ist hiermit weiterhin möglich, allerdings benötigt der Gesetzgeber „tragfähige Recht-fertigungsgründe“.

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Anforderungen an elektronische Datenverarbeitung, Archivierung und Datenzugriff

Das Bundesfinanzministerium hat am 14.11.2014 ein mit über 30 Seiten sehr umfangreiches Schreiben über „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht (BMF, IV A 4 - S 0316/13/10003). Die Finanzverwaltung erörtert in dem Schreiben vor allem folgende für den Steuerpflichtigen relevanten Punkte:

  • Anforderungen an die elektronische Datenverarbeitung
  • Ausgestaltung eines Internen Kontrollsystems (IKS)
  • Anforderungen an die Datensicherheit
  • Anforderungen an die Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
  • Regelungen zum Datenzugriff (unmittelbarer und mittelbarer Datenzugriff sowie Datenträgerüberlassung)
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