Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige
Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 30.12.2014 sind mit Wirkung zum 1.1.2015 infolge der Änderungen der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung verschärfte Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige in Kraft getreten:
- Ausdehnung des Berichtigungszeitraums: Geltendes Recht ist, dass eine Selbstanzeige nunmehr unabhängig von der Verfolgungsverjährung immer zu allen Steuerstraftaten innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen muss, auch wenn die Strafverfolgungsverjährung im Falle einer einfachen Steuerhinterziehung nur fünf Jahre beträgt....